Verkehrswertgutachten
Vermeiden Sie böse Überraschungen und lassen Sie sich beraten.
Hier erklären wir Ihnen wozu Sie ein Verkehrswertgutachen benötigen. Das Verkehrswertgutachten dient dazu festzustellen, wie hoch der aktuelle Marktwert einer Immobilie ist, unter Berücksichtigung aller heranzuziehenden Eigenschaften, die ein Sachverständiger beimessen kann. Die gesetzliche Regelung hierzu ist festgehalten in der §8 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ein Marktwertgutachten ist ein Verkehrswertgutachten und wird nach der §194 BauGB und den Maßstäben der ImmoWertV erstellt. Es gehen neben den Daten der Gutachterausschüsse auch Daten zum Erhalt der Immobilie, den durchgeführten Modernisierungen, den objektindividuellen Merkmale in die Bewertung ein. Hierzu ist der Sachverständige notwendig, zu unterscheiden welche Merkmale nun üblich sind und welche er als zusätzlichen Wertbeitrag bemessen kann. Es gibt Kurzgutachten, die teilweise von Banken für Beleihungen akzeptiert werden und in ihrer Ausgestaltung relativ kurz sind, aber es gibt auch die Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB die für folgende Zwecke herangezogen werden:
- Steuerfragen bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung.
- wenn Immobilien gekauft oder verkauft werden zum richtigen Ansetzen des Preises und für Beleihungsfragen
- um die Höhe des eigenen Vermögens festzustellen
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuern errechnen sich nach Verkehrswert der Immobilie und richten sich nach den aktuell herrschenden Marktpreisen. D.h. liegen dem Finanzamt bei einer Erbschaft oder Schenkung keine Verkehrsgutachten vor, wird es von den Marktpreisen ausgehen, die höchstwahrscheinlich über den Verkehrswerten aus den Gutachten liegen.
Ein Verkehrswertgutachten kann damit eingereicht werden um:
- zu hoch angesetzte Werte durch das Finanzamt zu widerlegen
- den Übergang von Betriebs -in Privatvermögen zu belegen
- für die Bilanzierung von Immobilienwerten nach HGB
- für Angelegenheiten des Nachlassgerichts oder des Betreuungsgerichtes
Sie sollten hierbei beachten, dass nur Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen gerichtsfest sind und vom Finanzamt anerkannt werden. Auch in Scheidungsfällen wird ein Verkehrswertgutachten benötigt um unter Umständen den Partner, der nicht in der Immobilie bleiben möchte auszubezahlen.
Für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens können Sie uns gerne kontaktieren
Die Erstellung eines Kurzgutachtens beträgt pauschal 500 € netto plus Anfahrtskosten (0,30 € / km) für Einfamilien-/Zweifamilienhäuser. Für ein Langgutachten / Verkehrswertgutachten berechnen wir einen Sockelbetrag in H. v. 500 € plus 2 tausendstel pro € Verkehrswert plus Anfahrtskosten (0,30 €/km) für Einfamilien-/Zweifamilienhaus sowie 150 € pauschal für jede gesonderte Grundbucheintragung.
Beispiel
Verkehrswert Immobilie: 500.000 €
Anfahrtsweg Hin-und Rückweg: 60 km
Belastungen: 2 Einträge
Gesamtkosten:
500 € + 2/1000 x 500.000 € + 60 km x 0,30 €/km + 2 x 150 € = 1.818,00 € netto bzw. 2.163,42 € brutto